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Filtrierende Halbmaske XCS 310 V FFP3 NR D
Produktcode: XCS310VFFP3NRD


Description
Die filtrierende Halbmaske XCS 310 V FFP3 NR D ist für den Schutz der Atemwege gegen Partikel-Aerosole, Aerosole auf Wasserbasis (Staub, Rauch) und Aerosole mit flüssiger dispergierter Phase (Nebel), für die Konzentration der dispergierten Phase 30 x MAK-Wert nicht überschreitet.

EIGENSCHAFTEN:
Die filtrierende Halbmaske XCS 310 V FFP3 NR D besteht aus:
• einem mehrschichtigen Filtermaterial: Polypropylen;
• aktivkohleschicht;
• einer Nasenklammer zum Formatieren der Halbmaske in der Nasengegend;
• einem Ausatemventil aus Kunststoff;
• Kopfbändern aus geflochtenen Gummifäden;
• Kopfbandbefestigungen aus Kunststoff;
• Nasendichtung aus Polyurethanschaum;
• Die innere Schicht besteht aus Polyurethan, um die Abdichtung und den Sitz auf dem Gesicht zu verbessern.

Die Halbmaske ist so konzipiert, dass man während der gesamten Arbeitsschicht leicht durch sie atmen kann. Dank ihrer anatomischen Form und der Nasenklammer sowie dem darunter liegenden Schaumstoff lässt sich die Halbmaske an die meisten Gesichtsformen leicht anpassen, um die erforderliche Dichtigkeit zu gewährleisten.
Die Aktivkohleschicht reduziert die negativen Auswirkungen, die mit Gerüchen oder Rauchemissionen verbunden sind, und kann verwendet werden in Umgebungen, in denen organische oder anorganische Dämpfe und Gase mit Konzentrationen unter 1 x MAK-Wert vorhanden sind.

ANWENDUNGSBEISPIELE:
hohe Konzentration von lungengängigen Stäuben, zu verwenden beim Schweißen und Löten, Abfallsortierung, schützt vor Stäuben, die folgende Stoffe enthalten: Beryllium, Antimon, Arsen, Kadmium, Kobalt, Nickel, Radium, Strychnin

ANFORDERUNGEN:
OXYLINE-Halbmasken entsprechen:
• der europäischen harmonisierten Norm EN 149:2001+A1:2009 „Atemschutzgeräte – Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“
• den einschlägigen Anforderungen der EU-Harmonisierungsgesetzgebung: der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR).
Downloads
Instruction - instrukcja półmasek Anweisung Download
Data sheet - XCS 310V FFP3 NR D Datenblatt Download
Declaration of Conformity - XCS 310V FFP3 NR D Konformitätserklärung Download

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