Körbchen mit aktivkohleschicht XC 110 V FFP1 R D
Produktcode: XC110VFFP1RD
Description
PBESTIMMUNG
Die filtrierende Halbmaske XC 110 V FFP1 R D dient zum Schutz der Atemwege vor Aerosolen von festen Partikeln (Staub) und flüssigen Partikeln (Nebel), solange die Konzentration des Schadstoffs nicht das Vierfache der Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration (MAK-Wert) überschreitet – bis zu 4 x MAK-Wert.
Die Aktivkohleschicht reduziert die negativen Auswirkungen, die mit unangenehmen Gerüchen oder Abgasemissionen verbunden sind, und kann in Umgebungen eingesetzt werden, in denen Dämpfe und organische oder anorganische Gase mit Konzentrationen unterhalb des MAK-Werts vorhanden sind.
MAK-Wert – der Wert der Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration eines schädlichen Stoffes, dessen Auswirkungen auf einen Arbeiter während der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit während seiner beruflichen Tätigkeit keine negativen Veränderungen seines Gesundheitszustands und des Gesundheitszustands seiner zukünftigen Generationen verursachen sollten.
Anwendungsbeispiele: Agrarindustrie, Lebensmittelindustrie, ungiftige Stäube, Anwendung in Steinbrüchen, Zementwerken, in der Holzindustrie bei der Bearbeitung von Weichholz (Nadelholz), insbesondere jedoch für solche Stäube wie Kalziumkarbonat, natürlicher und synthetischer Grafit, Gips, Kreide, Zement, Putz, Marmor, Zinkoxid, Pflanzenpollen, Zellulose, Schwefel, Baumwolle, Eisenmetallfeilstäube, Kohlenstaub mit weniger als 10 % freiem Siliziumdioxid.
FUNKTION
Die filtrierende Halbmaske besteht hauptsächlich aus einem Gesichtsteil aus einem filtrierenden Material und, je nach Halbmaskenmodell, aus Hilfszubehör wie Kopfbändern, Ausatemventil oder Bandhaltern. Die aus der Umgebung eingeatmete Luft durchströmt das filtrierende Material, wo sie gereinigt wird. Die ausgeatmete Luft wird durch das Material des Gesichtsteils (bei Halbmasken ohne Ausatemventil) oder durch das Ausatemventil, das in der Schale platziert ist und das Gesichtsteil der Halbmaske (bei Halbmasken mit Ausatemventil) nach außen abgeführt. Die Schale der Halbmaske sollte während der Benutzung eng am Gesicht anhaften.
ANFORDERUNGEN
Die filtrierende Halbmaske XC 110 V FFP1 R D besteht aus
- einem mehrschichtigen Filtermaterial: Polypropylen;
- einer inneren Schicht aus Aktivkohle;
- einem Nasenclip zur Formatierung der Halbmaske im Nasenbereich;
- einem Ausatemventil aus Kunststoff;
- Kopfbändern aus geflochtenen Gummifäden;
- Kopfbandbefestigungen aus Kunststoff;
- einer Nasendichtung aus Polyurethanschaum.
Die Halbmaske ist so konzipiert, dass man während der gesamten Arbeitsschicht leicht durch sie atmen kann. Dank ihrer anatomischen Form und der Nasenklammer sowie dem darunter liegenden Schaumstoff lässt sich die Halbmaske an die meisten Gesichtsformen leicht anpassen, um die erforderliche Dichtigkeit zu gewährleisten.
ANFORDERUNGEN
OXYLINE-Halbmasken entsprechen:
- der europäischen harmonisierten Norm PN-EN 149:2001+A1:2010 (EN 149:2001+A1:2009) „Atemschutzgeräte – Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“;
- den einschlägigen Anforderungen der EU-Harmonisierungsgesetzgebung: der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates.
Die filtrierende Halbmaske XC 110 V FFP1 R D dient zum Schutz der Atemwege vor Aerosolen von festen Partikeln (Staub) und flüssigen Partikeln (Nebel), solange die Konzentration des Schadstoffs nicht das Vierfache der Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration (MAK-Wert) überschreitet – bis zu 4 x MAK-Wert.
Die Aktivkohleschicht reduziert die negativen Auswirkungen, die mit unangenehmen Gerüchen oder Abgasemissionen verbunden sind, und kann in Umgebungen eingesetzt werden, in denen Dämpfe und organische oder anorganische Gase mit Konzentrationen unterhalb des MAK-Werts vorhanden sind.
MAK-Wert – der Wert der Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration eines schädlichen Stoffes, dessen Auswirkungen auf einen Arbeiter während der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit während seiner beruflichen Tätigkeit keine negativen Veränderungen seines Gesundheitszustands und des Gesundheitszustands seiner zukünftigen Generationen verursachen sollten.
Anwendungsbeispiele: Agrarindustrie, Lebensmittelindustrie, ungiftige Stäube, Anwendung in Steinbrüchen, Zementwerken, in der Holzindustrie bei der Bearbeitung von Weichholz (Nadelholz), insbesondere jedoch für solche Stäube wie Kalziumkarbonat, natürlicher und synthetischer Grafit, Gips, Kreide, Zement, Putz, Marmor, Zinkoxid, Pflanzenpollen, Zellulose, Schwefel, Baumwolle, Eisenmetallfeilstäube, Kohlenstaub mit weniger als 10 % freiem Siliziumdioxid.
FUNKTION
Die filtrierende Halbmaske besteht hauptsächlich aus einem Gesichtsteil aus einem filtrierenden Material und, je nach Halbmaskenmodell, aus Hilfszubehör wie Kopfbändern, Ausatemventil oder Bandhaltern. Die aus der Umgebung eingeatmete Luft durchströmt das filtrierende Material, wo sie gereinigt wird. Die ausgeatmete Luft wird durch das Material des Gesichtsteils (bei Halbmasken ohne Ausatemventil) oder durch das Ausatemventil, das in der Schale platziert ist und das Gesichtsteil der Halbmaske (bei Halbmasken mit Ausatemventil) nach außen abgeführt. Die Schale der Halbmaske sollte während der Benutzung eng am Gesicht anhaften.
ANFORDERUNGEN
Die filtrierende Halbmaske XC 110 V FFP1 R D besteht aus
- einem mehrschichtigen Filtermaterial: Polypropylen;
- einer inneren Schicht aus Aktivkohle;
- einem Nasenclip zur Formatierung der Halbmaske im Nasenbereich;
- einem Ausatemventil aus Kunststoff;
- Kopfbändern aus geflochtenen Gummifäden;
- Kopfbandbefestigungen aus Kunststoff;
- einer Nasendichtung aus Polyurethanschaum.
Die Halbmaske ist so konzipiert, dass man während der gesamten Arbeitsschicht leicht durch sie atmen kann. Dank ihrer anatomischen Form und der Nasenklammer sowie dem darunter liegenden Schaumstoff lässt sich die Halbmaske an die meisten Gesichtsformen leicht anpassen, um die erforderliche Dichtigkeit zu gewährleisten.
ANFORDERUNGEN
OXYLINE-Halbmasken entsprechen:
- der europäischen harmonisierten Norm PN-EN 149:2001+A1:2010 (EN 149:2001+A1:2009) „Atemschutzgeräte – Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“;
- den einschlägigen Anforderungen der EU-Harmonisierungsgesetzgebung: der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates.