Filtrierende Halbmaske X 200 FFP2 R D
Produktcode: X200FFP2RD
Description
ANWENDUNG
Die filtrierende Halbmaske X 200 FFP2 R D ist für den Schutz der Atemwege vor Partikel-Aerosolen, Aerosolen auf Wasserbasis (Staub, Rauch) und Aerosolen mit flüssiger dispergierter Phase (Nebel) bestimmt, für die der MAK-Wert ≥0,05 mg/m3 beträgt, solange die Konzentration der dispergierten Phase 10 x MAK-Wert nicht überschreitet.
Anwendungsbeispiele: mäßig toxische Feststoffpartikel, Asbest-, Kupfer-, Barium-, Titan-, Vanadium-, Chrom-, Manganstaub, Hartholzstaub, Kohlenstaub mit einem freien Siliciumdioxidgehalt über 10 %, Bergbau, chemische und metallurgische Industrie, bei der Verarbeitung von Hartholz.
FUNKTION
Die filtrierende Halbmaske besteht hauptsächlich aus einem Gesichtsteil aus einem filtrierenden Material und, je nach Halbmaskenmodell, aus Hilfszubehör wie Kopfbändern, Ausatemventil oder Bandhaltern. Die aus der Umgebung eingeatmete Luft durchströmt das filtrierende Material und wird gereinigt. Die ausgeatmete Luft wird durch das Material des Gesichtsteils (bei Halbmasken ohne Ausatemventil) oder durch das Ausatemventil, das in der Schale platziert ist und das Gesichtsteil der Halbmaske (bei Halbmasken mit Ausatemventil) nach außen abgeführt. Die Schale der Halbmaske sollte während der Benutzung eng am Gesicht anliegen.
EIGENSCHAFTEN
Die filtrierende Halbmaske X 200 FFP2 R D besteht aus:
- einem mehrschichtigen Filtermaterial: Polypropylen;
- einer Nasenklammer zum Formatieren der Halbmaske in der Nasengegend;
- Kopfbändern aus geflochtenen Gummifäden;
- einer Nasendichtung aus Polyurethanschaum.
Die Halbmaske ist so konzipiert, dass sie während der gesamten Arbeitszeit ein leichtes Atmen ermöglicht. Dank der anatomischen Form und der Nasenklammer sowie dem darunter liegenden Schaumstoff lässt sich die Halbmaske leicht an die meisten Gesichtsformen anpassen, um die erforderliche Dichtigkeit zu gewährleisten.
ANFORDERUNGEN
OXYLINE-Halbmasken entsprechen:
- der europäischen harmonisierten Norm PN-EN 149:2001+A1:2010 (EN 149:2001+A1:2009) „Atemschutzgeräte – Filtrierende Halbmasken zum Schutz vor Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“;
- den entsprechenden Anforderungen der EU-Harmonisierungsgesetzgebung: der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates.
Die filtrierende Halbmaske X 200 FFP2 R D ist für den Schutz der Atemwege vor Partikel-Aerosolen, Aerosolen auf Wasserbasis (Staub, Rauch) und Aerosolen mit flüssiger dispergierter Phase (Nebel) bestimmt, für die der MAK-Wert ≥0,05 mg/m3 beträgt, solange die Konzentration der dispergierten Phase 10 x MAK-Wert nicht überschreitet.
Anwendungsbeispiele: mäßig toxische Feststoffpartikel, Asbest-, Kupfer-, Barium-, Titan-, Vanadium-, Chrom-, Manganstaub, Hartholzstaub, Kohlenstaub mit einem freien Siliciumdioxidgehalt über 10 %, Bergbau, chemische und metallurgische Industrie, bei der Verarbeitung von Hartholz.
FUNKTION
Die filtrierende Halbmaske besteht hauptsächlich aus einem Gesichtsteil aus einem filtrierenden Material und, je nach Halbmaskenmodell, aus Hilfszubehör wie Kopfbändern, Ausatemventil oder Bandhaltern. Die aus der Umgebung eingeatmete Luft durchströmt das filtrierende Material und wird gereinigt. Die ausgeatmete Luft wird durch das Material des Gesichtsteils (bei Halbmasken ohne Ausatemventil) oder durch das Ausatemventil, das in der Schale platziert ist und das Gesichtsteil der Halbmaske (bei Halbmasken mit Ausatemventil) nach außen abgeführt. Die Schale der Halbmaske sollte während der Benutzung eng am Gesicht anliegen.
EIGENSCHAFTEN
Die filtrierende Halbmaske X 200 FFP2 R D besteht aus:
- einem mehrschichtigen Filtermaterial: Polypropylen;
- einer Nasenklammer zum Formatieren der Halbmaske in der Nasengegend;
- Kopfbändern aus geflochtenen Gummifäden;
- einer Nasendichtung aus Polyurethanschaum.
Die Halbmaske ist so konzipiert, dass sie während der gesamten Arbeitszeit ein leichtes Atmen ermöglicht. Dank der anatomischen Form und der Nasenklammer sowie dem darunter liegenden Schaumstoff lässt sich die Halbmaske leicht an die meisten Gesichtsformen anpassen, um die erforderliche Dichtigkeit zu gewährleisten.
ANFORDERUNGEN
OXYLINE-Halbmasken entsprechen:
- der europäischen harmonisierten Norm PN-EN 149:2001+A1:2010 (EN 149:2001+A1:2009) „Atemschutzgeräte – Filtrierende Halbmasken zum Schutz vor Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“;
- den entsprechenden Anforderungen der EU-Harmonisierungsgesetzgebung: der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates.